Gut Klein Nienhagen liegt
in einem FFH- Gebiet

FFH-Gebiete sind Europäische Schutzgebiete für Natur und Landschaft.

Durch den Schutz ausgewählter Pflanzen- (Flora) und Tierarten (Fauna) sowie deren Lebensräume (Habitate) soll der Artenschwund in unserer Kulturlandschaft gestoppt und die Vernetzung der Lebensräume erhalten werden.

Gehen Sie auf die Pirsch!

48 Kranichbrutpaare sind rund um das Gut Klein Nienhagen beheimatet!

 

Im Jahre 2004 wurde das FFH-Gebiet „Kleingewässerlandschaft südlich von Kröpelin“ mit einer Größe von ca. 4.000 ha in die Meldeliste der EU für Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen.

Seit Frühjahr 2010 ist dieses Gebiet offiziell als FFH-Gebiet bestätigt.

Ziel ist es, durch Ausbau der Kleingewässerlandschaft, Kleinlebewesen wie die Rotbauchunke und den Kammmolch zu fördern.

Im Rahmen dieser Maßnahme wurde das gesamte Gebiet mit einem Durchmesser von 3 bis 4 km kartographisch aufbereitet.

Im Zuge dieser Aufarbeitung wurden 48 Kranichbrutpaare registriert.

Auch der Rothirsch in diesem Wildgebiet beheimatet, sowie 2 Seeadlerhorste.