AGB zur Stornierung

Nicht immer liegt es in unserer Hand ... Sollten Sie sich veranlasst sehen ihre Buchung bei uns zu stornieren nehmen Sie am besten direkt mit uns Kontakt auf.

In den meisten Fällen finden wir eine Lösung. Sollte dies z.B. aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich sein, gelten bei uns die allgemeinen Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA):

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Gästeunterkunft nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.

Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechten und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Als Anzahlung gilt ein Betrag von 25% als vereinbart. Die Anzahlung ist binnen 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
  4. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Gästeunterkunft dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  5. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
    b) Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung mit Frühstück 20%, Übernachtung mit Halbpension 30%, Übernachtung mit Vollpension 40% und bei reiner Übernachtung ohne Zusatzleistung 10%.
  6. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Gästeunterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Gästeunterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  7. Der Gast versichert mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages, dass er seine Rundfunkbeiträge entrichtet hat.
  8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.